Onlineberechnungen zum Familienrecht - Eintrag im Link Suche Webkatalog
Eintrag in der Kategorie "Beratung » Rechtsanwälte"
Onlineberechnungen zum Familienrecht
Mit dem Onlinerechner zum Familienrecht können folgende Berechnungen durchgeführt werden: - Zugewinn und Zugewinnausgleich Bei der Verrechnung des Anfangsvermögens ist die Inflationsrate zu berücksichtigen. Die Inflationsrate berechnet sich aus der prozentualen Preissteigerung bezogen auf das Jahr am Anfang und Ende eines Zeitraumes. Der Verbraucherpreisindex für Deutschland ab 1948, veröffentlicht durch das Statistische Bundesamt in Deutschland, ist hier die Berechnungsgrundlage auf Basis der Jahresdurchschnittswerte. -Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt Der Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt wird berechnet auf Grundlage des unterhaltsrelevanten Nettoeinkommens des Unterhaltspflichtigen. Dabei wird die sogenannte Düsseldorfer Tabelle als Richtlinie zugrunde gelegt.
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Der Eintrag "Onlineberechnungen zum Familienrecht" wurde am 19. Juni 2013, um 16:04:49 Uhr zuletzt bearbeitet.